Förderung
Die Investition muss sich für Sie rechnen.
Deshalb bezieht unsere Energieberatung stets die aktuellen Förderprogramme mit ein. Was sich ändert, sind Sätze und Bedingungen – was bleibt, ist das Prinzip. Auf dieser Seite erklären wir das Prinzip. Den tagesaktuellen Stand prüfen wir für Ihr konkretes Vorhaben.
Typische Anlässe
Wann sich der Blick auf Förderung lohnt
Die Heizung ist alt
Vor dem Tausch gehört die Gebäudehülle auf den Prüfstand – sonst wird die neue Anlage zu groß dimensioniert und zu teuer bezahlt.
Sie kaufen eine Immobilie
Direkt nach dem Kauf ist der beste Zeitpunkt für einen Sanierungsplan: Maßnahmen lassen sich bündeln, Förderwege von Anfang an mitdenken.
Sie sanieren Schritt für Schritt
Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge – mit Budget und Förderweg je Schritt statt Flickwerk.
Sie bauen neu oder erweitern
Effizienzstandards und Nachweise gehören von Beginn an in die Planung – nachträglich wird beides teurer.
Das Prinzip
So läuft Förderung grundsätzlich ab
Beratung und Konzept
Am Anfang steht die Aufnahme Ihres Gebäudes. Daraus entsteht das Maßnahmenkonzept – und erst daraus ergibt sich, welche Förderwege überhaupt in Frage kommen. Auch die Energieberatung selbst kann förderfähig sein.
Antrag vor Beauftragung
Die wichtigste Regel, die sich praktisch nie ändert: Der Antrag gehört in aller Regel vor den Maßnahmenbeginn. Ein zu früh unterschriebener Handwerkervertrag kann die Förderfähigkeit kosten.
Technischer Nachweis durch den Experten
Viele Programme setzen die Einbindung eines eingetragenen Energie-Effizienz-Experten voraus. Er erstellt die technischen Unterlagen zum Antrag – diese Rolle übernehmen wir für Sie.
Umsetzung mit Qualitätskontrolle
Während der Umsetzung achten wir darauf, dass gebaut wird, was beantragt wurde – denn nur das wird am Ende auch anerkannt.
Bestätigung nach Durchführung
Nach Abschluss bestätigt der Experte die fachgerechte Durchführung gegenüber der Förderstelle. Erst damit ist der Vorgang rund.
Gut vorbereitet
Diese Unterlagen helfen beim Start
- Baupläne oder Grundrisse, falls vorhanden
- Wohnflächenberechnung oder Angaben zur beheizten Fläche
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
- Unterlagen zu früheren Sanierungen (Dach, Fenster, Dämmung, Heizung)
- Angebote von Handwerksbetrieben – bitte noch nicht unterschreiben
Es fehlt etwas? Kein Hindernis – fehlende Daten nehmen wir beim Ortstermin auf.
Aus der Praxis
Die drei häufigsten Fehler
Zu früh beauftragt
Der Handwerkervertrag ist unterschrieben, bevor der Antrag gestellt war – die häufigste Ursache verlorener Förderung.
Heizung vor Hülle
Die neue Anlage wird für das ungedämmte Gebäude dimensioniert. Nach der Dämmung ist sie zu groß – bezahlt wird sie trotzdem.
Nachweise lückenhaft
Ohne saubere Dokumentation der Durchführung bleibt die Auszahlung stecken. Deshalb gehört die Bestätigung nach Abschluss zur Begleitung dazu.
Service
Antragstellung mit Vollmacht
Auf Wunsch stellen wir den Förderantrag in Ihrem Namen: Sie erteilen eine Vollmacht, wir übernehmen Antrag, Unterlagen und Kommunikation mit der Förderstelle. Dafür erhalten Sie von uns ein kurzes Datenblatt zu Person und Objekt – ausgefüllt in einem Termin oder in Ruhe zu Hause.
Typische Einzelmaßnahmen, für die wir Anträge begleiten: Dämmung und Fenster an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Anschluss oder Errichtung eines Gebäudenetzes.
Fair gesagt
Über Bewilligung und Auszahlung entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle – das kann Ihnen niemand seriös garantieren, wir auch nicht. Was wir schulden, ist saubere Arbeit: vollständige Unterlagen, korrekte Nachweise und die richtige Reihenfolge. Genau daran scheitern die meisten Anträge, die scheitern.
So läuft es ab
- Erstgespräch und Maßnahmenklärung
- Datenblatt und Vollmacht
- Wir stellen den Antrag und reichen Nachweise ein
- Statusinfo an Sie, Bestätigung nach Durchführung
Warum AW-Koncept
Förderung ist kein Formular. Sie ist Reihenfolge.
Die meisten verlorenen Förderungen scheitern nicht am Antrag, sondern an der Reihenfolge: zu früh beauftragt, falsch dimensioniert, Nachweis vergessen. Mit 34 Jahren Sanierungserfahrung und der Eintragung als Energie-Effizienz-Experte sorgt Bernhard Hauröder dafür, dass Antrag, Beauftragung und Umsetzung in der richtigen Ordnung bleiben – und die Maßnahme zum Gebäude passt, nicht nur zum Programm.
Das übernehmen wir für Sie
- Prüfung des tagesaktuellen Programmstands für Ihr Vorhaben
- Antragstellung mit Vollmacht: Auf Wunsch stellen wir den Antrag in Ihrem Namen
- Individueller Sanierungsfahrplan als geordneter Weg durch die Maßnahmen
- Technische Antragsunterlagen und Nachweise
- Abstimmung der zeitlichen Reihenfolge von Antrag und Beauftragung
- Qualitätskontrolle während der Umsetzung
- Bestätigung nach Durchführung gegenüber der Förderstelle
Häufige Fragen zur Förderung
Was Eigentümer vorher wissen wollen
Warum ändern sich Förderprogramme so oft – und was heißt das für mich?
Förderprogramme des Bundes und der Länder werden regelmäßig angepasst: Sätze, Bedingungen und Antragswege können sich ändern. Deshalb nennen wir auf dieser Website bewusst keine Prozentwerte. Was gleich bleibt: Vor der Beauftragung prüfen wir für Sie den tagesaktuellen Stand und rechnen die Förderung in Ihr konkretes Vorhaben ein.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
In aller Regel vor Beginn der Maßnahme. Ein zu früh unterschriebener Handwerkervertrag kann die Förderfähigkeit gefährden. Sprechen Sie uns deshalb an, bevor Sie beauftragen – die Reihenfolge der Schritte entscheidet mit über die Förderung.
Welche Rolle spielt der Energie-Effizienz-Experte bei der Förderung?
Für viele Förderprogramme ist die Einbindung eines eingetragenen Energie-Effizienz-Experten Voraussetzung. Er erstellt die technischen Nachweise für den Antrag und bestätigt nach Abschluss die fachgerechte Durchführung. Bernhard Hauröder ist als Energie-Effizienz-Experte eingetragen und übernimmt beide Schritte.
Wird auch die Energieberatung selbst gefördert?
Für die Energieberatung von Wohngebäuden existieren eigene Förderprogramme des Bundes, die einen Teil des Beratungshonorars übernehmen können. Ob und in welcher Höhe Ihr Vorhaben darunter fällt, klären wir im Erstgespräch – Sie erhalten vor Beauftragung ein Angebot, in dem die mögliche Förderung ausgewiesen ist.
Was passiert, wenn sich die Förderbedingungen während meines Projekts ändern?
Maßgeblich sind grundsätzlich die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Genau deshalb gehört die saubere zeitliche Planung von Antrag, Beauftragung und Umsetzung zur Beratung dazu – damit Ihr Vorhaben nicht zwischen zwei Programmstände fällt.